Liefer- und Zahlungsbedingungen

II. Lieferung

  1. Lieferfristen: Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und annähernd, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Vereinbarte Lieferfristen gelten als „frei Haus“. Angemessene Teillieferungen bleiben vorbehalten.
  2. Verlängerung der Lieferfristen: Lieferfristen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z. B. Streiks, Aussperrungen, Strom- und Wasserausfälle, Verzögerungen bei Zulieferern, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen oder andere Betriebsunterbrechungen. Diese Ereignisse müssen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Fertigstellung und Lieferung der Ware haben. Gleiches gilt, wenn solche Ereignisse während eines bereits bestehenden Lieferverzugs eintreten.
  3. Nachlieferungsfrist bei Lieferverzug: Sollte es zu einem von uns zu vertretenden Lieferverzug kommen, ist der Käufer verpflichtet, eine Nachlieferungsfrist zu setzen:
    • 3 Werktage für reguläre Waren.
    • 2 Werktage für versandfertige Lagerware.
    Die Nachfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem uns eine schriftliche Mitteilung des Käufers per Einschreiben zugeht.
  4. Rücktrittsrecht bei Lieferverzug: Sollte die Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht erfolgen, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  5. Gefahrübergang: Die Lieferung erfolgt „frei Haus“ auf unsere Gefahr. Der Beförderungsweg und das Beförderungsmittel werden von uns festgelegt.
  6. Verpackungsmaterial: Zurückgegebenes Verpackungsmaterial wird nicht vergütet.
  7. Versandkosten: Lieferungen außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg beinhalten Versandkosten in Höhe von 20 EUR.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsfristen: Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, sofern keine anderen schriftlich bestätigten Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Zahlungsverzug: Im Falle eines Zahlungsverzugs erheben wir:
    • Eine Mahnpauschale von 10 EUR.
    • Verzugszinsen in Höhe von 7% jährlich.
    Solange ausstehende Zahlungen (einschließlich Verzugszinsen) nicht beglichen sind, behalten wir uns das Recht vor, weitere Lieferungen auszusetzen.
    Wichtiger Hinweis: Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers können wir:
    • Sofortige Barzahlung für ausstehende Lieferungen verlangen.
    • Alle offenen Forderungen sofort fällig stellen.
    • Vom Vertrag zurücktreten oder bereits gelieferte Waren zurückfordern.
  3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptforderung.
  4. Zahlungssicherung bei Zweifeln an der Bonität: Wenn nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auftreten, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder einer geeigneten Sicherheit (z. B. Bankbürgschaft) abhängig machen.
    Fristen und Rücktritt:
    • Für die Vorauszahlung wird eine angemessene Frist gesetzt.
    • Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Bereits gelieferte Waren werden bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit sofort zur Zahlung fällig.
  5. Indikatoren für Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit liegt insbesondere vor, wenn:
    • Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
    • Der Käufer wiederholt Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.